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Der spanische Markt  >  Anlagemöglichkeiten  >  Investitionsanreize
 
 
 
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Diese Anreize, die Teil der staatlichen Politik zur Beschäftigungsförderung sind und zu erheblichen Einsparungen bei den Lohnkosten führen können, unterteilen sich in zwei Gruppen:

 

1. Ausbildungsanreize

a) Weiterbildungsprogramme

Am 19. Dezember 2000 unterzeichneten die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften das Dritte Nationale Abkommen über Weiterbildung („Acuerdo Nacional de Formacion Continua“ - ANFC), das zusammen mit dem am 19. Dezember 2000 vom spanischen Ministerium für Arbeit und Soziales geschlossenen Dritten Dreiseitiges Abkommen zur Weiterbildung (Acuerdo Tripartido de Formación Continua) die allgemeinen Richtlinien für die gesetzliche Regelung der Weiterbildung festlegte.

Diese beiden Abkommen sahen bis 31. Dezember 2004 die Finanzierung unternehmerischer und privater Initiativen zur Entwicklung von Weiterbildungsprogrammen vor, mit denen die Kompetenzen und Qualifikationen der Arbeitnehmer verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gesteigert werden sollten.

Der Ausbildungsinitiativen im Rahmen des ANFC und des Dritten Dreierabkommens finanzieren will, muss bei der „Triparitätischen Stiftung für Weiterbildung“ (Fundacion tripartida para la formacion en el empleo) einen entsprechenden Antrag gemäß den Bestimmungen und Bedingungen der jeweiligen Ausschreibung gestellt haben.

Allerdings wurden die Weiterbildungsvorschriften im Zuge der 2003 vor dem spanischen Verfassungsgericht verhandelten Streitfrage, ob die Zentralregierung oder die Regionalregierungen für die Verwaltung und Durchführung von Ausbildungsinitiativen zuständig sind, grundlegend überarbeitet.

Vor diesem Hintergrund trat am 1. Januar 2004 das Königliche Dekret 1046/2003 zur Regelung des neuen Weiterbildungssystems in Kraft. Zu den wichtigsten Punkten dieses Königlichen Dekrets zählen:

Weiterbildungsinitiativen in Unternehmen, darunter betriebsinterne Schulungsprogramme, Aus- und Weiterbbildungsprogramme, die von Unternehmensverbänden und Selbstständigenverbänden organisiert werden sowie ausbildungsbegleitende und -ergänzende Initiativen gelten als finanzierungsfähig.

Weiterbildungsinitiativen in Unternehmen sowie Aus- und Weiterbbildungsprogramme, die von Unternehmensverbänden und Selbstständigenverbänden organisiert werden, müssen einen bestimmten Prozentsatz der Finanzierung für die Weiterbildung von Prioritätsgruppen (beispielsweise Arbeitnehmer kleiner und mittlerer Unternehmen und aus unterprivilegierten Gruppen) verwenden.

Weiterbildungsinitiativen in Unternehmen werden von den Unternehmern selbst mitfinanziert, wobei der Mindestprozentsatz für die Kofinanzierung der gesamten Weiterbildungskosten jedes Jahr entsprechend der Unternehmensgröße in einer Anordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales bestimmt wird.

Neben dieser Kofinanzierung können Unternehmen auch ein Weiterbildungsdarlehen in Anspruch nehmen. Die Höhe des Darlehens ergibt sich aus der Anwendung des im spanischen Staatshaushaltsplan festgelegten, je nach Unternehmensgröße variierenden Abschlagssatzes auf den Betrag, der im Vorjahr von einem Unternehmen für die Berufsbildung aufgewandt wurde (je kleiner das Unternehmen, desto höher der Abschlagssatz).

Die Unternehmen können das gesamte Darlehen für die Weiterbildung eines bestimmten Teils ihrer Arbeitnehmer verwenden, solange die maximalen Wirtschaftskomponenten (Kosten pro Teilnehmer und Stunde) beachtet werden, die per Verordnung vom Ministerium für Arbeit und Soziales für jede Weiterbildungsart (Kurse mit Anwesenheitspflicht, Fernunterricht oder eine Kombination von beiden) festgelegt werden.

Die Unternehmensdarlehen fungieren als Grenzbetrag für die Abzüge, die die Unternehmen auf den von ihnen zu zahlenden Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge geltend machen können. Die Unternehmen können diese Abzüge in dem Monat geltend machen, in dem die betreffende Weiterbildungsinitiative endet, sowie in den Folgemonaten, bis ihr Anspruch auf Weiterbildungsdarlehen aufgebraucht ist.

Die Kosten für Aus- und Weiterbildungsinitiativen, für die Steuervergünstigungen geltend gemacht wurden, müssen in den Geschäftsbüchern des Unternehmens ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.

Eine staatliche Kommission für Weiterbildung wurde eingerichtet, die dem Ministerium für Arbeit und Soziales angegliedert ist. Ihre Mitglieder stammen aus den repräsentativsten Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, dem Ministerium für Arbeit und Soziales sowie aus den Regionalregierungen. Zu den Aufgaben der Kommission gehört das Berichtswesen über die Verteilung der Ressourcen auf die verschiedenen Weiterbildungsbereiche und -Initiativen.

Darüber hinaus ist die Bildung gemeinsamer Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Ausschüsse im Rahmen landesweiter Branchentarifverträge vorgesehen.

Unbeschadet der Aufgaben, die vom Instituto Nacional de Empleo (INEM) - dem staatlichen Arbeitsamt - und von den Regionalregierungen wahrgenommen werden, wird eine staatliche Stiftung für Berufsbildung und Beschäftigung gegründet. Die Aufgaben der Stiftung umfassen (I) die Koordination und Auswertung der Weiterbildungspolitik, (II) die Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben in den Bereichen Management, Support und technische Unterstützung sowie (III) die Kontrolle und Überwachung von Bildungsinitiativen.

Das Kuratorium der neuen Stiftung wird sich aus Vertretern des INEM, der Regionalregierungen sowie der repräsentativsten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zusammensetzen; den Vorsitz wird ein Mitglied der Zentralregierung übernehmen.

b) Der Europäische Sozialfonds

Weitere Fördermittel werden vom spanischen Staat und von der EU für Projekte zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern gewährt (siehe „Beihilfen und Anreizprogramme der EU“ in Abschnitt VII unten).

 

2. Beschäftigungsanreize

a) Die Förderung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse und der Umwandlung befristeter in unbefristete Verträge

Die spanische Zentralregierung bietet eine breite Palette von Beschäftigungsanreizen, die insbesondere die Senkung des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen vorsehen, wodurch eine dauerhafte Beschäftigung von Arbeitnehmern (insbesondere arbeitslose Frauen im Alter zwischen 16 und 45 Jahren, arbeitslose Frauen in Industriezweigen und Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, Langzeitarbeitslose, Arbeitslose über 45 Jahren, Personen, die unter der Sonderregelung der Sozialversicherung im landwirtschaftlichen Bereich (Régimen Especial Agrario de la Seguridad Social - REASS) Arbeitslosenunterstützung erhalten sowie behinderte Personen) und die Umwandlung befristeter in unbefristete Verträge gefördert werden soll.

Der Katalog der Beschäftigungsanreize im Rahmen des Beschäftigungsförderungsplans 2005 ist in Tabelle I zusammengefasst.

b) Lokale Beschäftigungsinitiativen

Neben den allgemeinen Beschäftigungsanreizen, die im vorstehendem Abschnitt beschrieben wurden, können weitere Beihilfen und Fördermittel für Investitionsprojekte zur Schaffung wirtschaftlicher Aktivitäten und neuer Arbeitplätze in den Ortsbezirken und Regionen Spaniens gewährt werden. Diese Projekte müssen von der zuständigen (Provinz-) Regierung der Autonomen Region und/oder der Kommunalverwaltung finanziell unterstützt werden.

Die Anträge auf diese Fördermittel müssen beim staatlichen Arbeitsamt (INEM) eingereicht werden.

Das INEM ist für die Auswahl förderungsfähiger Projekte und die Vergabe der Beihilfen und Fördermittel zuständig.

Neben der erforderlichen finanziellen Unterstützung durch die Kommunalverwaltung oder Provinzregierung müssen förderungsfähige Projekte die folgenden Anforderungen erfüllen:

- Die Projekte müssen die unbefristete Einstellung von Arbeitnehmern und bei Projekten unter Beteiligung von Genossenschaften oder Arbeitnehmergesellschaften die Rekrutierung neuer Mitglieder beziehungsweise Gesellschafter vorsehen.

 

- Die Projekte müssen die Gründung eines neuen Unternehmens mit maximal 25 Angestellten zum Zeitpunkt der Gründung vorsehen.

- Die Projekte müssen die Fertigung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen vorsehen, die aus neu aufkommenden Wirtschaftsaktivitäten hervorgehen, oder die im Fall von traditionellen Aktivitäten einen ungesättigten Bedarf in dem Gebiet decken.

 

- Die Projekte müssen technisch, wirtschaftlich und finanziell durchführbar sein.

 

Für ausgewählte Projekte stehen folgende Anreize zur Verfügung:

 

- Eine Finanzbeihilfe zur Senkung der Zinssätze um bis zu drei Prozentpunkte für Darlehen, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Gründung und Niederlassung gewährt werden. Pro neu geschaffenem unbefristetem Arbeitsplatz liegt der Höchstbetrag für diesen Zuschuss bei 5.108,- Euro.

 

- Ein Zuschuss zur Unterstützung von Managementaktivitäten (beispielsweise Fördermittel für die externe Beauftragung von Marktstudien oder technischen Studien, Berichten und/oder Schulungsprogrammen). Dieser Zuschuss kann nur im ersten Jahr nach der Unternehmensgründung in Anspruch genommen werden und deckt 75% der Kosten für die in Frage kommenden Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 12.020,- Euro.

 

- Ein Zuschuss für die technische Unterstützung bei der Einstellung hoch qualifizierter technischer Fachkräfte, der 50% der gesamten Lohnkosten (einschließlich des vom Arbeitgeber zu leistenden Sozialversicherungsbeitrags für die Dauer von maximal einem Jahr) deckt. Es handelt sich hierbei um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 18.030,- Euro.

 

- Ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 4.808,- Euro für jeden unbefristeten Anstellungsvertrag auf Vollzeitbasis (oder den entsprechenden proportionalen Anteil dieses Gesamtbetrags im Fall von unbefristeten Teilzeitverträgen). Dieser Zuschuss kann nicht mit dem vorstehend genannten Zuschuss kombiniert werden.

 

- Ein Zuschuss für Genossenschaften und Arbeitnehmergesellschaften in Höhe von 4.808,- Euro je arbeitslosem Mitglied oder Gesellschafter, der unbefristet rekrutiert wird. Dieser Zuschuss kann nicht mit den in den beiden vorstehenden Punkten beschriebenen Zuschüssen kombiniert werden.

 

Alle vorstehend genannten Anreize können um 10% erhöht werden, wenn das Projekt im Zusammenhang mit bestimmten Aktivitäten steht, darunter solche, die mit dem Schutz und der Erhaltung von Naturgebieten, mit Abfallmanagement, Sammeltransport, der Förderung der örtlichen Kultur und der Pflege von Kindern, Behinderten und Alten zu tun haben.

 

Diese Anreize und Fördermittel können mit weiteren Zuschüssen von anderen Regierungsbehörden, privaten oder öffentlichen Organisationen kombiniert werden, allerdings ist der Gesamtbetrag der Zuschüsse auf 80% der geförderten Aktivität begrenzt.

Schließlich dürfen die Regionalregierungen, denen infolge der zunehmenden administrativen Dezentralisierung in Spanien die Zuständigkeit für diese und andere Beschäftigungsprogramme übertragen wurde, diese Anreizmaßnahmen für ihre eigene Organisation anwenden.

 

c) Beschäftigungsförderung in der Landwirtschaft

Unternehmen, die Beschäftigungsinitiativen in ländlichen Regionen fördern, erhalten ebenfalls Beihilfen (siehe „Staatliche Anreize für bestimmte Industriezweige“, Abschnitt III unten).

 
Staatliche Ausbildungs- und Beschäftigungsanreize
Staatliche Anreize für bestimmte Industriezweige
Agrofood und verwandte Industriezweige
Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung Neuer Technologien
Energie
Bergbau
Forschung, Entwicklung und Innovation (F&E&I)
Die Audiovisionsindustrie
Die Tourismusindustrie
Investitionsanreize für bestimmte Regionen
Staatliche Investitionsanreize
Beihilfen der Regionalregierungen, Kommunalverwaltungen und Gemeinderäte
Sonderregelungen für Investitionen auf den Kanarischen Inseln
Anreize für kleine und mittelständische Unternehmen
Internationalisierungsanreize
EU-Beihilfen und -Anreize
Kombinierbarkeit der Fördermittel