Diese Institutionen werden durch das Königliche Dekret 692/1996 geregelt, welches diese der gesetzlichen Regelung für Kreditinstitute unterwirft, wenn auch mit einigen Änderungen hinsichtlich ihrer finanziellen Möglichkeiten und ihrer operativer Möglichkeiten.
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Die Finanzinstitute dürfen folgende Aktivitäten wahrnehmen:
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- Darlehens- und Kreditvergabe, einschließlich Verbraucherkrediten, Hypothekendarlehen und die Finanzierung kommerzieller Transaktionen.
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- Factoring mit und ohne Delcredere-Übernahme sowie ergänzende Geschäfte.
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- Finanzierungsleasing.
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- Vergabe von Bürgschaften.
Zu diesen Institutionen zählen vor allem Finanzierungsleasing- und Factoringunternehmen.
Gegenstand der Finanzierungsleasingunternehmen sind Leasing- und Mietgeschäfte.
Beim Leasing handelt es sich um eine finanzielle Transaktion, die durch das Handelsrecht geregelt wird und bei der ein Kunde einen Vermögenswert erwirbt, den er im Vorfeld ausgewählt hat und dessen Nutzung ihm im Gegenzug für regelmäßige (normalerweise monatliche) Zahlungen übertragen wird. Nach Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde die Möglichkeit, den Vermögenswert zu kaufen und dessen Restwert zu bezahlen.
Bei der mittel- und langfristig erfolgenden Miete verpflichtet sich der Kunde im Rahmen des Mietvertrags, über eine bestimmte Zeitdauer einen fixen Betrag zu zahlen, normalerweise monatlich, und das Finanzinstitut verpflichtet sich, ihm den Vermögenswert während der Vertragsdauer zur Verfügung zu stellen, sich um die Instandhaltung des Vermögenswerts zu kümmern und diesen umfassend zu versichern. Bei Ablauf des Vertrags hat der Kunde die Möglichkeit, sich für die Ersetzung des Vermögenswerts durch andere zu entscheiden oder aber den Vertrag für eine bestimmte Zeit zu verlängern.
Beim Factoring tritt ein Unternehmen seine Forderungen gegenüber Kunden entgeltlich an ein spezialisiertes Finanzinstitut ab. Damit haben Unternehmen die Möglichkeit, ihr Cash Management an eine dritte Partei zu übertragen.
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Man unterscheidet zwei Formen des Factoring:
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- Das Factoring ohne Delcredere-Übernahme: Das Factoring-Unternehmen übernimmt keine Haftung für faktorierte Forderungen, die nicht eingetrieben werden können. Sollte der Schuldner nicht zahlen, dann kann das Factoring-Untenehmen die Zahlung von seinem Kunden verlangen, welcher im Falle einer Nichtzahlung haftet.
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- Das Factoring mit Delcredere-Übernahme: Das Factoring-Unternehmen akzeptiert das Kreditrisiko der Forderungen, die ihm von seinem Kunden verkauft werden.
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