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b) Die Reduzierung der Bemessungsgrundlage für Investitionen zur Gründung von Unternehmen im Ausland
 

Hierbei handelt es sich um einen Steueranreiz für den Kauf von Beteiligungen an nicht in Spanien ansässigen Gesellschaften, mit denen die Mehrheit der Stimmrechte in diesen Gesellschaften erworben wird Dies gilt jedoch unter der Bedingung, dass

- die Beteiligungsgesellschaft Geschäfte im Ausland tätigt (ausgenommen Immobilien-, Finanz- und Versicherungsgeschäfte sowie die Erbringung von Dienstleistungen für verbundene, in Spanien ansässige Unternehmen).

- die geschäftlichen Aktivitäten der Beteiligungsgesellschaft zuvor nicht unter anderen Eigentumsverhältnissen durchgeführt wurden.

- die Beteiligungsgesellschaft nicht in der Europäischen Union oder in Gebieten ansässig ist, die in den geltenden Vorschriften als Steueroasen eingestuft sind.

Der steuerliche Anreiz umfasst den Abzug der im relevanten Jahr effektiv durchgeführten Investitionen von der körperschaftssteuerlichen Bemessungsgrundlage bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 30.050.605,22 Euro, wobei dies jedoch auf 25 % der Steuerbemessungsgrundlage für den relevanten Veranlagungszeitraum vor Kalkulation des Abzugs begrenzt ist. Der abgezogene Betrag wird zu gleichen Teilen in die Veranlagungszeiträume der folgende vier Jahre einbezogen.

Die Höhe der Abzüge wird um den Betrag reduziert, um den der Wert der steuerlich absetzbaren Beteiligung an nicht ansässigen Unternehmen gesunken ist. Darüber hinaus ist dieser steuerliche Anreiz mit den Steueranrechnungen für Exporttätigkeiten nicht kompatibel.

 

 
 
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