Der allgemeine spanische Körperschaftssteuersatz beträgt 35%. Für bestimmte Unternehmen, beispielsweise börsennotierte Kapitalanlagegesellschaften, einschließlich Immobilienfonds (1%), bestimmte Genossenschaften (20%) oder Erdöl- und Gasgesellschaften, die in der Forschung und im Abbau tätig sind (40%), sowie für die so genannten Vermögensgesellschaften gelten Sondersätze, die das frühere System der steuerlichen Transparenz ersetzen.
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