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9. Einfuhrzölle
 

Bei den meisten Einfuhrzöllen, die in Spanien erhoben werden, handelt es sich um Standardzölle, die generell auf Importe zu entrichten sind, sobald die Waren den Zoll passieren. Mit einigen wenigen Ausnahmen handelt es sich um Wertzölle d.h. sie werden auf den CIF-Betrag oder einen ähnlichen Rechnungswert erhoben. Bei dem Rest handelt es sich um unbedeutendere Abgaben, die für die Lagerung, für Depotrechte und auf den Verkauf nicht abgeholter Waren erhoben werden.

Nach dem EU-Beitritt Spaniens 1986 gipfelte die allmähliche Senkung der Zölle zwischen Spanien und der EU in deren völliger Abschaffung am 1. Januar 1993. Für Warenimporte aus Ländern, die nicht zu EU gehören, werden die einheitlichen EU-Zölle erhoben.

Das „Harmonisierte System“ zur Warenklassifikation und der EU-Tarif (TARIC) sind in Spanien seit 1987 in Kraft. Auch gelten seit dem EU-Beitritt Spaniens nur noch die Befreiungen, die von der EU festgelegt wurden.

 

 
 
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