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Eine in Spanien ansässige und steuerpflichtige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Teleco, S.L.) erbringt Telekommunikationsdienste. Gemäß Jahresabschluss erzielte die Gesellschaft einen Gewinn von 500.000,- Euro. Die Gesellschaft hat in ihren Geschäftsbüchern folgende Transaktionen ausgewiesen, die gegebenenfalls Steueranpassungen bei dem in den Büchern ausgewiesenen Gewinn erforderlich machen:

 

- Die Teleco S.L. hat ihren Unternehmenssitz in einem gemieteten Gebäude und bezahlt dem Eigentümer dieses Gebäudes eine jährliche Miete in Höhe von 36.000,- Euro.

 

- Die Gesellschaft hat eine Körperschaftsteuer in Höhe von 185.000,- Euro ausgewiesen.

 

- Die Gesellschaft hat Rückstellungen für uneinbringliche Forderungen in Höhe von 10.000,- Euro verbucht. Zu dem Datum, an dem die Körperschaftssteuer errechnet wurde, war die betreffende Forderung weniger als sechs Monate überfällig.

 

- Die Teleco, S.L. erwarb am 1. Juli des vorausgegangenen Jahres Software für einen Betrag von 60.000,- Euro. In diesem Besteuerungszeitraum wurde für diese Software eine Abschreibung in Höhe von 30.000,- Euro vorgenommen.

 

- Im vorausgegangenen Besteuerungszeitraum erfolgte eine Rückstellung für uneinbringliche Forderungen in Höhe von 35.000,- Euro. Zu dem Datum, an dem die Körperschaftssteuer für das betreffende Jahr errechnet wurde, war diese Forderung weniger als sechs Monate überfällig.

 

- Die Gesellschaft hat eine Rückstellung für sonstige Aufwendungen (Rückstellung für Leistungsanreize) in Höhe von 20.000,- Euro ausgewiesen, um Aufwendungen in Verbindung mit Mitarbeiterprämien abzudecken. Es besteht jedoch weder ein Vertrag noch ein sonstiges Dokument, in dem die Verpflichtung der Gesellschaft zur Zahlung dieser Prämien festgelegt ist.

 

- Die Gesellschaft erwarb am 1. Oktober des Vorjahres mehrere Computer im Wert von 12.000,- Euro. Im betreffenden Besteuerungszeitraum wurde für diese Computer eine Abschreibung von 5.000,- Euro vorgenommen.

 

- Die Gesellschaft hat im laufenden Jahr 62.000,- Euro und im Vorjahr durchschnittlich 12.000,- Euro für Forschung und Entwicklung aufgewandt.

 

- Einige Mitarbeiter der Gesellschaft haben im Rahmen der Produkteinführung an internationalen Telekommunikationsmessen im Ausland teilgenommen. Dadurch entstanden Aufwendungen in Höhe von 14.000,- Euro.

 

- Der Teleco, S.L. sind für die Schulung von Mitarbeitern Kosten in Höhe von 9.000,- Euro entstanden. Die durchschnittlichen Schulungskosten in den beiden Vorjahren beliefen sich auf 2.500,- Euro.

 

- Die Gesellschaft hält Kapitalanlagen in bestimmten Unternehmen und erzielte diesbezüglich Dividenden in Höhe von 30.000,- Euro, für die Quellensteuer in Höhe von 4.500,- Euro zu entrichten ist.

 

- Nach den von der Gesellschaft vorgelegten Informationen wurden im Besteuerungszeitraum Steuervorauszahlungen in Höhe von 95.000,- Euro geleistet.

 

 

 
Berechnung der Körperschaftssteuer
Nichtansässige Unternehmen: Die Erzielung von Einkünften ohne Betriebsstätte
Umsatzsteuer-Beispiel