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Rechtlicher Rahmen  >  Arbeitsrechtliche Bestimmungen  >  Arbeitnehmer
 
 
 
Gesetzgebung   Einstellung von Arbeitnehmern   Arbeitnehmer
 
 

 

Die Gewerkschaften vertreten die Arbeitnehmerinteressen in den verschiedenen Gebieten (landesweit u. s. w.) und Branchen. Es existieren auch verschiedene Arbeitgeberverbände, beispielsweise auf nationaler Ebene.

 

Auf Unternehmensebene wird die Belegschaft (je nach Arbeitnehmerzahl) durch Belegschaftsbeauftragte oder Betriebsräte vertreten, die einer Gewerkschaft angehören können. Das Recht auf die Wahl von Belegschaftsbeauftragten findet in Unternehmen mit sechs bis zehn Beschäftigten Anwendung, wenn dies ausnahmslos von allen Beschäftigten gewünscht wird. In Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten besteht ein automatisches Recht auf die Wahl solcher Vertreter.

 

Des Weiteren sind Arbeitnehmer von EU-weit tätigen Unternehmen oder Konzernen berechtigt, auf vorherigen Antrag einen Europäischen Arbeitnehmerausschuss oder aber Informations- und Beratungsverfahren für die Arbeitnehmer einzurichten. Diesem Recht wird mit dem Gesetz 10/1997 (in einigen Punkten geändert durch das Gesetz 44/1999) über die Rechte auf Unterrichtung und Beratung der Arbeitnehmer von EU-weit tätigen Unternehmen oder Konzernen Rechnung getragen.


1. Die Aufgaben der Betriebsräte

 

Die Aufgaben und Funktionen der Betriebsräte und der Belegschaftsbeauftragten sind identisch:

 

- Sie werden vierteljährlich über die wirtschaftliche Situation, den Ertrag, den Umsatz und Veränderungen der Belegschaft unterrichtet.

- Sie werden zu denselben Bedingungen wie die Aktionäre über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Geschäftsbericht des Unternehmens unterrichtet.

- Sie erstellen Berichte zu arbeitsrechtlichen Fragen, wie z.B. Abfindungsverfahren und Berufsausbildungspläne des Unternehmens, bevor der Arbeitgeber seine Entscheidung trifft.

- Sie erstellen Berichte über Fusionen, Unternehmensübernahmen oder eine Änderung der Rechtsform des Unternehmens, wenn dies Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsplätze hat.

- Sie werden über bestimmte arbeitsrechtliche Angelegenheiten (Standardverträge, Strafen für besonders schwerwiegende Vertragsverletzungen, Fehlzeiten usw.) unterrichtet.

- Sie wachen über die Einhaltung der Arbeitsvorschriften.

 

Es existieren auch verschiedene gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmervertreter vor einer Entlassung oder der Auferlegung von Sanktionen.


2. Tarifverträge

 

Tarifverträge werden zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretern verhandelt und sind für die Parteien bindend. Tarifverträge besitzen einen sektoralen Anwendungsbereich (d.h. sie gelten für eine bestimmte Branche) und einen funktionellen Anwendungsbereich (d.h. sie können auf nationaler Ebene oder einer niedrigeren territorialen Ebene sowie auf Unternehmensebene verhandelt werden). Die Tarifverhandlungen haben bei der Reform der spanischen Arbeitsgesetzgebung einen entscheidenden Stellenwert erhalten.

 

Tarifverträge gelten in der Regel für ein oder zwei Jahre, können allerdings für längere Zeiträume geschlossen werden.

 
Die Arbeitnehmervertretung
Die Entsendung von Arbeitsnehmern im Rahmen grenzüberschreitender Dienstleistungen
Unfallverhütung am Arbeitsplatz