Das spanische Recht kennt verschiedene Arten von Handelsunternehmen, die alle von ausländischen Investoren genutzt werden können:
Die wichtigsten Gesellschaftsformen sind:
- Die Aktiengesellschaft („Sociedad Anónima“, abgekürzt „S.A.“).
- Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung („Sociedad de Responsabilidad Limitada“, abgekürzt „S.L.“ beziehungsweise „S.R.L.“).
- Die GmbH neuer Gründung („Sociedad Limitada Nueva Empresa“, abgekürzt „S.L.N.E).
- Die offene Handelsgesellschaft („Sociedad Regular Colectiva“, abgekürzt „S.R.C.“ oder „S.C.“).
- Die Kommanditgesellschaft („Sociedad en Comandita“, abgekürzt „S. en Com.“ oder „S.Com.“) sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien („Sociedad en Comandita por Acciones,“ abgekürzt „S.Com.p.A.“).
Die genannten Unternehmensformen sind in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgeführt. Traditionell ist die Aktiengesellschaft („S.A“) die bei weitem am häufigsten genutzte Unternehmensform, wohingegen die Kommanditgesellschaft auf Aktien nur von geringer Bedeutung ist.
Allerdings hat die Gesellschaft mit beschränkter Haftung („S.L.“) an Popularität gewonnen. Dies ist unter anderem auf ihre umfassende Regelung im Gesetz 2/1995 zurückzuführen sowie darauf, dass ein geringeres Mindestkapital als für die S.A. vorgeschrieben ist.
Bei der GmbH neuer Gründung („S.L.N.E.“) handelt es sich um eine kürzlich geschaffene Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit vereinfachten Gründungsvoraussetzungen.
Die wichtigsten Eigenschaften der einzelnen Gesellschaftsformen werden nachfolgend zusammengefasst. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das spanische Recht in vielen Fällen nur Mindestanforderungen oder allgemeine Vorschriften enthält. Die Gründer einer Gesellschaft verfügen über einen großen Spielraum, die Struktur der Gesellschaft auf ihre besonderen Bedürfnisse zuzuschneiden, indem sie bestimmte Klauseln in die Satzung aufnehmen können, wozu sie allerdings eine entsprechende