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Gemäß Definition in Handelsgesetzbuch und Aktiengesetz besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, die für diese Zwecke ein einziges Informationsobjekt bilden (darüber hinaus ist ein Lagebericht vorgeschrieben, wenn dieser auch nicht als Teil des Jahresabschlusses gilt). Die Vorschriften des Aktiengesetzes für den Jahresabschluss gelten auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Kommanditgesellschaften auf Aktien.
Sowohl das Handelsgesetzbuch als auch das Aktiengesetz legen bestimmte Rechnungslegungsgrundsätze und Bewertungsmaßstäbe fest. Darüber hinaus enthält das Aktiengesetz eine beispielhafte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die den Mustern in Artikel 9 und 24 der Vierten EU-Richtlinie (Jahresabschlussrichtlinie 78/660/EWG) entsprechen, und legt fest, welche Angaben im Anhang zum Jahresabschluss zu machen sind.
Der durch das Königliche Dekret 1643/1990 erlassene Buchführungsplan (Plan General de Contabilidad - PGC), der für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer jeweiligen Rechtsform, für die Geschäftsjahre seit dem 31. Dezember 1990 maßgeblich ist, setzt die Rechnungslegungsvorschriften des spanischen Gesellschaftsrechts durch Ausführungsbestimmungen um.
Der PGC enthält fünf Teile:
Teil I: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Teil II: Kontenrahmen
Teil III: Definitionen und Erläuterungen der Konten
Teil IV: Bestandteile des Jahresabschlusses
Teil V: Bewertungsmaßstäbe.
Der PGC wurde für einige Branchen angepasst. Bis heute wurden die folgenden branchenspezifischen Adaptionen veröffentlicht:
- Bauunternehmen
- Immobiliengesellschaften
- Sportverbände
- Gesundheitsunternehmen
- Sportunternehmen
- Private gemeinnützige Unternehmen
- Betreiber von Mautstraßen
- Wasserversorgungsunternehmen
- Stromversorgungsunternehmen
- Weinbaugesellschaften
- Versicherungsgesellschaften
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