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Die Neubewertung von Vermögenswerten zu Bilanzierungszwecken gilt als Ausnahme des im Handelsgesetzbuch und im PGC festgelegten allgemeinen Anschaffungskostenprinzips und sollte als eine Anpassung gesehen werden, die von der Regierung genehmigt wurde, um die Inflationswirkung in Spanien wenigstens teilweise auszugleichen.
Die letzte Neubewertung wurde durch das Königliche Gesetzesdekret 7/1996 zu dringenden Steuermaßnahmen und Maßnahmen zur Förderung und Deregulierung der Wirtschaft genehmigt.
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