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Die spanische Gesetzgebung gewährt für die Topographien (Oberflächen) von Halbleitererzeugnissen, bei denen es sich um die als "Chips" bekannten integrierten Halbleiterschaltungen handelt, eine Schutzdauer von 10 Jahren. Gegenstand des Schutzes ist nicht die integrierte Halbleiterschaltung an sich, sondern die Art und Weise, wie diese montiert ist sowie die physische Anordnung aller ihrer Elemente.
Damit ein Halbleitererzeugnis beim spanischen Patent- und Markenamt geschützt werden kann, muss die Topographie das Ergebnis der eigenen geistigen Anstrengungen ihres Schöpfers sein und darf bei den Herstellern von Halbleitererzeugnissen nicht gängig sein. Das Gesetz verlangt Originalität und Kreativität.
Die maßgeblichen Bestimmungen finden sich im Gesetz 11/1988, welches zur Umsetzung der EU-Richtlinie 87/54/EWG vom 16. Dezember 1986 verabschiedet wurde.
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